Ab 01.07. Freundschaftspiele unter Auflagen möglich

Ab 01.07. Freundschaftspiele unter Auflagen möglich

Die derzeit gültige Thüringer Corona-Verordnung erlaubt den Sportvereinen sowohl Trainings – als auch Testspiele durchzuführen. Diese können aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung nur ohne Zuschauer stattfinden. Das Präsidium, der Spielausschuss und die KFA-Vorsitzenden des TFV verständigten sich gemeinsam darüber, dass ab 1. Juli 2020 wieder Freundschaftsspiele stattfinden können. 

Für die Begegnungen sind diese Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Der Gastgeber muss sicherstellen bzw. prüfen, dass die örtlichen Behörden die Durchführung erlauben.
  • Die Vor- und Einhaltung eines Infektionsschutzkonzepts liegt in der Verantwortung der Vereine. 
  • Der TFV gibt Handlungsempfehlungen, in denen es auch um die Organisation für die Spiele geht. 

TFV/HG

SR-Neuausbildung online

SR-Neuausbildung online

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die aktuelle Situation ist für uns alle nicht alltäglich und erfordert in vielerlei Hinsicht einige neue
Wege, so auch im Fußball. Natürlich steht die Gesundheit über allem, doch mit Sicherheit wird es mit
unserem gemeinsamen Hobby irgendwann weitergehen.
Aber vielleicht bietet genau die jetzige Situation auch Potential für Neues. In der vergangenen Sitzung
des erweiterten Verbandsschiedsrichterausschusses haben wir uns deswegen entschieden, dass es
zum ersten Mal einen Online-Anwärterlehrgang zur Ausbildung neuer Schiedsrichter geben wird.
Dieser soll für alle Kreise des Thüringer Fußballverbandes zugänglich sein. Der theoretische Teil wird
dabei ausschließlich in Form von Videokonferenzen durchgeführt. Das Material für den gesamten
Lehrgang wird über das Online-Lernen des DFBnet bereitgestellt. Nur die Prüfung wird in Präsenzform
in kleinen Gruppen stattfinden, welche lokal eingeteilt werden.
Damit in Thüringen auch in den nächsten Jahren alle Spiele mit Schiedsrichtern abgesichert werden
können, ist es notwendig neue Schiedsrichter auszubilden und somit die Zahl der Abgänge zu
kompensieren. Wir wollen bewusst junge Sportfreunde, als auch erfahrene Sportler, die sich für das
Amt des Schiedsrichter begeistern und interessiert sind. In diesem Zusammenhang
möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es vor allem im Bereich der
Mädchen/Frauen ein großes Potenzial gibt und wir somit Meldungen mit großer Freude
aufnehmen.
Hier sind wir auf Ihre Unterstützung im wahrsten Sinne des Wortes angewiesen und
hoffen, dass sie in ihrem Verein und Umfeld werben und somit Sportfreundinnen
und Sportfreunde finden können.
Die Videokonferenzen zur Ausbildung finden vom 06.08. – 09.08.2020
(Donnerstag/Freitag 17-21 Uhr; Samstag/Sonntag 9-13 Uhr) statt. Die Einladung
und der genaue Ablauf werden rechtzeitig vor Beginn an die Teilnehmer gesendet.
Die Prüfung in Präsenzform wird voraussichtlich eine Woche später an
verschiedenen Orten durchgeführt. Die Teilnehmergebühr beträgt 20€ und ist vorab
zu entrichten.
Die Anmeldung kann Online selbstständig unter folgendem Link durchgeführt werden:

https://www.dfbnet.org/vkal/mod_vkal/webflow.do?event=SHOW_VERANSTALTUNG&dmg_company=TFV&params.veranstaltungId=02B3FGH5TK000000VS5489B6VS2QRCRP

Sollten Sie zum Anwärterlehrgang Anfragen und Hinweise haben, stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Der KFA trauert um Adolf Schwenk (Saalfeld)

Der KFA trauert um Adolf Schwenk (Saalfeld)

FAQ ZUR ANSTEHENDEN ÄNDERUNG DES VEREINSWECHSELRECHTS

FAQ ZUR ANSTEHENDEN ÄNDERUNG DES VEREINSWECHSELRECHTS

FAQ ZUR ANSTEHENDEN ÄNDERUNG DES VEREINSWECHSELRECHTS

Durch die Fortführung des Spielbetriebes im Erwachsenenbereich im Thüringer Fußball-Verband (TFV) sind zwangsläufig einige Änderungen im Vereinswechselrecht erforderlich (Konsequenzen aus der bereits beschlossenen Aussetzung der Wechselperiode I), die sich inzwischen in der Bearbeitungsphase befinden und noch der Genehmigung des TFV-Vorstandes bedürfen. Das wird in einer Sitzung am 20.06.20 geschehen.

Nach der Entscheidung über die Beendigung der Saison im Jugendbereich zum 30.06.2020 gelten für diesen Bereich die Bestimmungen der Wechselperiode I.

Die Passstelle des TFV möchte nachfolgend auf wichtige Fragen eingehen  und dazu die Antworten geben. Das ist das FAQ:

Wechselfrist/Wechselfenster

  • Wird es diesen Sommer eine Wechselperiode I (Sommerwechselperiode) geben und wenn ja, in welchem Zeitraum, mit welchen Fristen und wann ist die Wechselfrist im Erwachsenenbereich im Sommer?
    Im Erwachsenenbereich wird die Sommerwechselperiode I für die Saison 2019/20 ausgesetzt. Durch die in Folge der Corona-Pandemie „verlängerte Winterpause“ wird es eine zusätzliche Wechselperiode II analog des Winterwechselrechtes geben. In dieser Corona-bedingten Wechselperiode müssen sich die Spieler beim alten Verein bis 30.06.2020 abmelden und der Passantrag muss bis spätestens 31.08.2020 in der Passstelle des TFV eingehen.
    Bei Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der Spieler nach Eingang der kompletten Unterlagen sofortiges Spielrecht (frühestens ab 01.07.).
    Bei Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der Spieler das Verbandsspielrecht nach 6 Monaten (gerechnet vom letzten Spiel – unter Berücksichtigung der Corona-Unterbrechung gem. Verbandsvorstands-Beschluss vom 05.05.2020). Der Zeitraum erstreckt sich auf die sechsmonatige Inaktivität plus Corona-Zeit; Bei der Berechnung der Wartezeit wird der Zeitraum zwischen dem 12.03.2020 und dem Tag der Wiederaufnahme des Fußballspielbetriebes in Thüringen,  nicht einberechnet.
    Bei nachträglicher Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der Spieler das Verbandsspielrecht nach Eingang der nachträglichen Zustimmung, frühestens ab 1. Juli. Die nachträgliche Zustimmung muss bis spätestens 31. August beim TFV vorliegen. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Gibt es eine unterschiedliche Wechselperiode für Amateure und Vertragsspieler?
    Nein, für Amateure und Vertragsspieler gelten unverändert die bisherigen Stichtage der Wechselperiode I (Sommerwechsel). Allerdings wird das Spielrecht nach den Modalitäten der Wechselperiode II (Winterwechsel) erteilt. Der Spieler, der beim neuen Verein Vertragsspieler wird, muss sich – wie bisher schon – beim bisherigen Verein nicht bis 30.06. abmelden, er kann dies auch danach noch tun. Bis spätestens 31.08. muss der Passantrag beim TFV vorliegen (und eine Ausfertigung des Vertrages bei Vertragsspielern). Grundsätzlich ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig, dass der Spieler eine Spielberechtigung erhält.  Es sei denn, dass der Spieler beim abgebenden Verein einen Vertrag als Vertragsspieler hatte (der durch Zeitablauf am 30.06. endet) und beim neuen Verein wieder Vertragsspieler wird. Beim Vertragsspieler kommen noch die Zusatzerfordernisse des Vertrags hinzu. Es wird empfohlen, den Mustervertrag des DFB zu verwenden.
  • Ein Spieler möchte die aktuelle Saison 2019/20 in seinem Verein zu Ende spielen und danach zu einem anderen Verein wechseln. Er macht sich nun Gedanken, dass er nicht wechseln kann, wenn die Saison 2019/20 nicht so zu Ende geht, dass man in der Wechselperiode I (Sommerwechselperiode) oder Wechselperiode II (Winterwechselperiode) den Verein wechseln kann.
    Nach Abschluss der Saison 2019/20 – unabhängig davon, wann das ist und ob es danach überhaupt die Zeit für eine Spielzeit 2020/2021 geben wird – wird es zu Beginn der darauffolgenden Saison Vereinswechselfenster gemäß den Regeln der Wechselperiode I geben. 
  • Wird es im Winter dann wieder eine Wechselperiode geben, egal ob bis dahin gespielt wurde oder nicht?
    Ja, wenn den ganzen Herbst nicht gespielt werden kann – oder wenn nur wenige Wochen im Oktober/November gespielt werden können, wird es ein Winterwechselfenster im Januar 2021 geben.
  • Kann der Verein bei einem Wechsel eines Spielers Ausbildungsförderungsentschädigung verlangen?
    Ausnahmsweise findet diesen Sommer der Vereinswechsel bei Fortsetzung der Saison gemäß den Winterregularien statt. Dies bedeutet, dass der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmen muss. Diese Zustimmung kann er von einer frei verhandelbaren Zahlung einer Ausbildungsentschädigung abhängig machen.
  • Wir hatten bereits im April einen Vereinswechselantrag bei der Passstelle des TFV gestellt. Wir erhielten wegen der Corona-Pandemie noch keine Spielrechtserteilung für den Spieler. Wann bekommen wir diese?
    Die Passstelle des TFV hat nach der Einstellung des Spielbetriebs erst einmal keine Spielrechte mehr erteilt und Vereinswechsel vollzogen. Alle Vereinswechselanträge, die beim TFV eingingen, werden nun zeitnah bearbeitet. Alle Vereinswechselanträge, die vor dem 27.05.2020 eingingen, erhalten das Spielrecht nach den alten zum jeweiligen Zeitpunkt des Eingangs gültigen Vereinswechselbestimmungen. Alle Vereinswechselanträge, die nach dem 27.05.2020 eingingen, erhalten das Spielrecht nach den neu und derzeit übergangsweise festgelegten Vereinswechselbestimmungen. Am 27.05.2020 wurde der Vorstandsbeschluss getroffen und kommuniziert, die bisherigen Vereinswechselbestimmungen außer Kraft zu setzen.
  • Ein Spieler hat im alten Verein sechs Monate nicht gespielt. Jetzt möchte er zu unserem Verein wechseln. Ist er dann sofort spielberechtigt, weil die Wartefrist wegfällt?
    Der Sechs-Monatszeitraum ist ab 12.03.2020 unterbrochen worden. Wenn er vorher nachweislich sechs Monate nicht gespielt hat, dann ist er sofort spielberechtigt. Wenn der Spieler vorher beispielsweise vier Monate nicht gespielt hat, dann muss er nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Thüringen noch zwei Monate warten. Bei der Berechnung der Wartezeit wird der Zeitraum zwischen dem 12.03.2020 und dem Tag der Wiederaufnahme des Fußballspielbetrieb in Thüringen, nicht einberechnet.
  • Zu welchem Zeitpunkt endet die durch Corona erwirkte Unterbrechung der 6-monatigen Sperrfrist?
    Die durch Corona erwirkte Unterbrechung der 6-monatigen Sperrfrist begann am 12.03.2020 und endet an dem Tag der Feststellung durch den Vorstand, dass der Fußballspielbetrieb in Thüringen wiederaufgenommen wird.
  • Ein Spieler geht zum Studieren in den Norden Deutschlands oder in eine andere Stadt Thüringens. Kann er wechseln und sofortiges Spielrecht erhalten?
    Es gelten die Bestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes. Die Regularien des TFV erlauben bei Studienbeginn an einem anderen Ort keinen Wechsel ohne Wartefrist. Der Verein/Spieler müsste sich an den für den neuen Verein zuständigen Fußball-Landesverband wenden. Ein Zweitspielrecht ist allerdings im TFV unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben (min. 100 km Entfernung), möglich.
  • Gilt bei den festgeschriebenen Ausbildungsentschädigungen die 18-Monats-Regel?
    Im kommenden Wechselfenster wird nach den Wintermodalitäten gewechselt. Dies bedeutet, dass es bei allen Vereinswechseln, die seit dem 27.05.2020 beim TFV eingegangen sind, keine festgeschriebene Ausbildungsentschädigung gibt. Insofern kann auch hier die 18-Monatsregel der festgeschriebenen Ausbildungsentschädigungen nicht gelten.
  • Kann ich auch im Sommer 2020 einen Amateurspieler im Zuge eines Vereinswechsels zum Vertragsamateur (Vertragsspieler) machen?
    Ja, das geht. Aber nur wenn der abgebende Verein zustimmt. Da die Saison fortgeführt wird, sind die abgebenden Vereine schutzbedürftiger als beim normalen Sommerwechsel. Der neue Vertragsspieler-Vertrag muss eine Laufzeit bis zum 30.6.2021 haben. Für Vertragsspieler gelten grundsätzlich in diesem Sommer die gleichen Bedingungen wie für Amateure (Zustimmung muss zwingend gegeben sein, Eingang des Passantrages und des Vertragsspielervertrages bis spätestens 31.08.2020 in der Passstelle des TFV). Einziger Unterschied zu den Amateuren: Wenn ein Amateurspieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, kann er sich auch nach dem 30.06.2020 (theoretisch bis 31.08.2020) noch abmelden
  • Ein Vertragsamateur bei uns im Verein hat nur Vertrag bis 30.06.2020. Kann der Vertrag darüber hinaus verlängert werden?
    Der Vertrag des Vertragsspielers kann vom Verein bis zum 30.06.2021 verlängert werden. 
  • Ein Spieler hat einen Vertragsspieler-Vertrag bis 30.6.2020. Kann dieser Spieler bei einem anderen Verein ab 1.7.2020 Vertragsspieler werden?
    Eine Zustimmung des abgebenden Vereins ist nicht notwendig. Die Unterlagen müssen bis spätestens 31. August beim Verband eingegangen sein. 
  • Ein Spieler hat einen Vertragsspieler-Vertrag bis 30.6.2020 und soll nun beim neuen Verein Amateur werden. Wie geht das?
    Spieler muss sich bis 30.06.2020 abmelden und der Passantrag muss bis spätestens 31.08.2020 bei der TFV-Passstelle eingehen. Wenn der abgebende Verein zustimmt kann der Spieler sofortiges Spielrecht erhalten. Stimmt der abgebende Verein nicht zu, dann kann der Spieler erst nach der Wartezeit von sechs Monaten nach dem Vertragsende Spielrecht erhalten (mit Einbeziehung der durch Covid-19 bedingten Spielunterbrechung). 
  • Ein Spieler unseres Vereins hat bereits einen Vertrag ab dem 01.07.2020 bei einem anderen Verein unterschrieben. Muss er zum 01.07.2020 den Verein wechseln oder kann er die Saison bei uns zu Ende spielen?
    Wenn sich alle Parteien (alter Verein, neuer Verein und Spieler) einig sind, dass der Spieler die Saison 19/20 beim alten Verein fertig spielen kann, ist dies möglich. Der Vertrag beim neuen Verein muss wieder aufgelöst werden. Wurde dieser schon beim TFV bzw. in der Passstelle eingereicht ist eine beidseitig unterschriebene Vertragsaufhebung (unterzeichnet vom neuen Verein und vom Spieler, Aufhebungszeitpunkt vor dem 01.07.20) einzureichen. Die konkrete Vorgehensweise in diesem speziellen Fall sollte in Abstimmung mit der Passstelle erfolgen. 
  • Kann ein laufender Vertragsamateur-Vertrag wegen der Corona-Unterbrechung ausgesetzt werden?
    Ja, er kann wegen der Corona-Unterbrechung ausgesetzt werden. Auch eine Auflösung im beiderseitigen Einvernehmen ist möglich. Weitergehende Infos finden Sie unter www.tfv-erfurt.de   – Thema: Coronavirus, „Minijob bei Vertragsspielern“ / Statuswechsel zum Amateur.“ Einseitige Vertragsbeendigungen bzw. -kündigungen sind schwierig, da sie zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Am besten Spieler und Verein suchen ein Gespräch und vereinbaren die weitere Vorgehensweise.
  • Kann ein Amateurspieler aus Thüringen in ein benachbartes Bundesland wechseln? Oder kann ein Spieler aus einem anderen Bundesland zu uns kommen?
    Dies geht grundsätzlich. Die Spielrechtserteilung hängt auch von den Regularien des aufnehmenden Verbandes ab. Hier haben fast alle Landesverbände noch Verbandstage durchzuführen und ihre Regeln festzulegen. Verlässt ein Spieler Thüringen, so raten wir dem abgebenden Verein, es sei denn, man einigt sich, zur Nichtfreigabe, denn ein Vereinswechsel hängt nach den Statuten des DFB während der laufenden Saison von der Zustimmung des abgebenden Vereins ab.
  • Wie verhält es sich mit Spielerwechseln aus anderen Ländern (z.B. Tschechien), in welchen die Saison abgebrochen oder annulliert wurde (Stichwort Studenten, Berufspendlern)?
    Bei Vereinswechseln in andere Länder oder aus anderen Ländern nach Deutschland, in unserem Fall Thüringen, gilt ebenfalls weiterhin das Recht des aufnehmenden Verbandes.
  • Der Spielbetrieb im überregionalen Bereich (DFB/NOFV) wurde ja abgebrochen. Wie verhält es sich dann bei Vereinswechseln von Spielern, die auf dieser Ebene spielberechtigt wären, mit deren Spielberechtigungen für unterklassige Mannschaften, welche im Spielbetrieb des TFV den Spielbetrieb 19/20 fortsetzen?
  • Bei solchen Konstellationen wird es zu unterschiedlichen Spielrechten auf den jeweiligen Ebenen kommen. Die Erteilung der Spielrechte erfolgt dann für den DFB/NOFV-Bereich nach den Kriterien der WP I und für den TFV-Bereich nach den Kriterien der WP II. Die betreffenden Vereine werden hierbei über die jeweiligen speziellen ,,Sonderfälle“ informiert.

Quelle: tvf

Antworten auf Fragen zur Saisonfortsetzung bei der Erwachsenen

Antworten auf Fragen zur Saisonfortsetzung bei der Erwachsenen

Pressemitteilung des TFV

„TFV zur Fortführung des Spielbetriebs im Erwachsenenbereich

In einer Umfrage stimmten nach einem Webinar des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) am 02.05.20 58 % der Vereinsverantwortlichen dafür, die Saison 2019/2020 auch über den 30.06.20 fortzuführen.
42 % Vereinsvertreter votierten dagegen.

Der Vorstand hatte deshalb am 05.05.20 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vereinsabstimmung mehrheitlich beschlossen, den Spielbetrieb für die Saison 19/20 bis zum 31.08.2020 auszusetzen und unter Berücksichtigung der behördlichen Verordnungen ab dem 01.09.20 fortzusetzen.

Hingegen wurde am 28.05.20 mehrheitlich durch den Vorstand beschlossen, die Saison im Nachwuchs abzubrechen.

Zum Spielbetrieb im Erwachsenenbereich gibt es mittlerweile zahlreiche Fragen und Argumente (kursiv).
Zu denen äußert sich das Präsidium des Verbandes an dieser Stelle:

Die Folgen und Auswirkungen sind gravierend: finanzielle Schäden für die Vereine: weil Sponsorenverträge wegen ausgedehnter Saison länger laufen (müssen), als geplant.

Die wenigsten Sponsorenverträge belaufen sich auf Spiele bzw die Saison und nicht auf Jahre. Ein Sponsor wird sicherlich immer seine Leistungen hinterfragen, allerdings eher nach seinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheiden.

Finanzielle Schäden für Vereine: weil es weniger Heimspiele gibt und damit wiederum überlebenswichtige Einnahmen ausbleiben.

Die Aussage „weniger Heimspiele“ wird falsch dargestellt. Sicherlich wird es keine ganze neue Saison geben, aber durch Pokal und auch zusätzlich geplante Spielrunden (z. B. im Frühjahr 2021 regionale Wettbewerbe wie Stadtmeisterschaften) wird es im April/Mai noch zu einigen Heimspielen mit deutlich höherem Derbycharakter kommen.

Finanzielle Schäden für alle KFA (z.B. durch ausbleibende, neue Meldegebühren)

Das ist doch sicherlich eher ein Vorteil für Vereine und Mannschaften, wenn man für eine neue Saison nicht neues Startgeld zahlen muss, noch dazu, wenn man auch hier nicht weiß, ob eine neue Saison sportlich beendet werden kann. Besonders, wenn man dann aufgeblähte Staffeln und Sonderabstiege befürchten müsste.

Übrigens sind die KFA (Kreis-Fußballausschüsse) Organe des TFV e.V. Es wird ein gemeinsamer Haushalt geführt und die Einnahmen und Ausgaben sind Gelder des TFV. Im Bedarfsfall wird der TFV einzelnen KFA auch unter die Arme greifen.

Fehlende Wettbewerbsanreize durch langes Pausieren der Saison

Das ist einfach nicht richtig, denn was nützt ein neuer Wettbewerb mit z. B. 18 und mehr Mannschaften, der in einem Spieljahr ab September gar nicht realistisch im Winter zu Ende zu spielen wäre, von einer zweiten Corona-Welle ganz zu schweigen. Wer will und kann bis Mitte Dezember und ab Februar wirklich Punktspiele absichern und „englische Wochen“ im Herbst und Frühjahr?

In kleinen Ligen haben Mannschaften innerhalb von 15 Monaten nur 5 bis 6 Punktspiele.

Auch in den kleineren Ligen werden zusätzliche Runden geschaffen und auch Pokale gespielt, so dass auch hier zusätzliche Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Keiner will, dass die  Aktiven zu Hause sitzen.

Geplante Spielgemeinschaften sind nicht möglich, Verlust und Rückzug drohen.

Spielgemeinschaften (SG) sind Zweckgemeinschaften, welche ausschließlich dem Sinne des Erhalts von Mannschaften dienen. Hier wurden in den letzten Jahren sehr oft die  Regularien ausgenutzt, siehe z. B. SG im Landesmaßstab. Das macht kaum ein anderer Landesverband um Thüringen herum.
 

Grenzvereine zu anderen Bundesländern verlieren Spieler an andere Vereine aufgrund besserer Perspektiven.

Ob ein möglicher Spielbetrieb in den benachbarten Ländern der richtige Weg ist, wird sich sicherlich erst im Frühjahr 2021 zeigen

Wettbewerbsverzerrung durch unklare Wechselphase

Zum Schutz der bestehenden Mannschaften und Vereine werden die Wechselbedingungen innerhalb des TFV überarbeitet. Keiner soll am Fußballspielen gehindert werden.

Völlige Aussetzung des Rechts auf Vereinswechsel ist juristisch nicht haltbar.

Es gibt eine befristete Aussetzung, welche zum 20.6. zu den neuen Bedingungen in Kraft tritt. Kein Spieler wird an einem Vereinswechsel gehindert, nur muss eine Ungleichbehandlung innerhalb der Wechselphase verhindert wirden. Daher die Aussetzung bis 20.06., um klare Regelungen für ALLE zu treffen.

Durch Abbruch im Nachwuchs kommt es zu Überschneidungen (z.B. spielen A-Jugend und 1. Mannschaft dann in zwei unterschiedlichen Spielzeiten).

Das Problem dabei ist nicht zu erkennen. Überschneidunggen gibt es immer im Spielbetrieb, ob zwischen 1. und 2. Männer oder auch den Junioren.

Schiedsrichter haben weniger Einsätze – das macht die Schiedsrichterei unattraktiver.

Die Anzahl der Spiele wird ähnlich umfangreich sein wie bisher. Es werden auch dann alle Schiedsrichter gebraucht. Diese reichen meistens eher nicht aus, als dass wir zuviele haben.

Bei Verlust von Schiedsrichtern droht ein ohnehin schon bestehendes Problem (fehlender Schiedsrichter) noch größer zu werden.

Siehe Antwort vorher

Grundsätzlich ist zu sehen, dass, wie wir bereits im Webinar gesagt haben, einzelne Regelungen noch angepasst werden müssen und bis Ende Juni auch angepasst werden. Genau in diesem Zeitraum befinden wir uns gerade und erarbeiten hier entsprechende Regularien.“

KFA-Jugendausschuss zum Abbruch der Junioren-Saison

KFA-Jugendausschuss zum Abbruch der Junioren-Saison

 Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, 

im Verlauf der letzten Woche gab es mehrere Entscheidungen des Thüringer Fussball – Verbandes, welche am Ende einen Abbruch der Saison 2019 / 2020 im Nachwuchsbereich, mit Stand vom 13.03.2020, zur Folge hatten. Am Ende war es, aus Vereinssicht wahrscheinlich sehr schwer nachvollziehbar, wohl die bessere Entscheidung für den Nachwuchsfussball in Thüringen, auch wenn vieles noch im Unklaren ist. Ob richtig oder falsch, dies vermag niemand zu sagen. 

Die ersten Informationen, wie der Ablauf in Vorbereitung auf die Saison 2020 / 2021, sind euch bereits über das E-Postfach durch den Thüringer Fussball – Verband zugestellt worden. Weitere Regelungen, was das neue Spieljahr betreffen, werden durch den Vorstand des Thüringer Fussball – Verbandes im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung am 20.06.2020 getroffen. Die auf Kreisebene zu treffenden Regelungen, werden ebenfalls durch den KFA Mittelthüringen zeitnah besprochen. 

 Als aktuell wichtigstes Datum für die Vereine ist zum jetzigen Zeitpunkt der 29.06.2020 zu nennen. Bis zu diesem Tag sind durch die Vereine die Mannschaftsmeldungen im Nachwuchsbereich abzugeben. Neben dem Papierbogen, welcher auf der KFA – Homepage zum Download bereit steht und Sven Wenzel zuzusenden ist, sind die Mannschaften, wie üblich, auch über das DFBnet zu melden. Dies gilt ebenso für die Spielgemeinschaftsanträge. 

Über den Zeitraum der Veröffentlichung der Staffeleinteilung, sowie der sich daran anschließenden Punkt- und Pokalspielansetzungen und dem damit verbundenen Saisonstart, wird sich ebenfalls der KFA in einer seiner nächsten Zusammenkünfte befassen. Sollte es bis dahin Fragen seitens der Vereine geben, stehen wir Euch gerne zur Verfügung. 

Von den Umständen rund um den Spielbetrieb einmal abgesehen, freuen wir uns, dass die Schrittweise Wiedereröffnung der Sportstätten, auch im KFA – Gebiet, langsam vorwärts geht und die ersten Mannschaften, sowohl im Männer-, Frauen- und auch Nachwuchsbereich, ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen konnten. Das dies in den ersten Zügen nichts mit dem normalen Fussball, so wie wir ihn kennen, zu tun hat, ist in dieser Situation leider unumgänglich. Trotzdem ist dies ein erster Schritt zurück in die Normalität und wir hoffen, dass in den kommenden Woche weitere Schritte folgen werden. Fragen zur Öffnung der Sportstätten können jedoch von uns nicht beantwortet werden. Mit den jeweiligen Infektionsschutzkonzepten, welche durch die Vereine zu erstellen sind, sind die Träger der Sportstätten Ansprechpartner für die Wiederinbetriebnahme der Sportplätze. 

Für die bevorstehenden Wochen der Rückkehr auf die Fussballplätze unseres Kreises wünschen wir euch viel Kraft und Durchhaltevermögen, sowie in dieser schwierigen Zeit natürlich beste Gesundheit. 

Saison im Juniorenbereich beendet – Infos zur Mannschaftsmeldung

Saison im Juniorenbereich beendet – Infos zur Mannschaftsmeldung

Am 28.05. wurde durch den Vorstand des TFV die Entscheidung getroffen, die Saison 2019/2020 für die Junioren abzubrechen.

Ob Richtig oder Falsch vermag niemand zu sagen.
Heute eine Entscheidung zu treffen, kann morgen schon überholt und womöglich falsch sein. Die Lage ändert sich ständig, so das wir uns immer wieder neu darauf einstellen müssen. 

Für uns bedeutet dies nun, es beginnt eine neue Saison im Juniorenbereich. Sobald es möglich ist, wird der Spielbetrieb wieder beginnen.
Zur Zeit wird der 01.09.2020 als Ziel gesehen, immer mit Blick auf die Vorgaben, die wir von Landesbehörden und Kommunen erhalten. 

Wichtiger Termin: 
Bis zum 29.06.2020 müssen jetzt alle Mannschaften und Spielgemeinschaften für den Bereich der Junioren im DfBnet gemeldet werden.

Zum 20.06. sind Anpassungen zu den Ordnungen des TFV geplant.

Aktuell sind die Vereinswechsel ausgesetzt, dies wird zum 20.06. wieder angepasst und dann sind auch Vereinswechsel möglich.

Weitere Infos geben wir Euch, wenn diese entsprechend feststehen.

Hier das Anschreiben des TFV zum Abbruch der Junioren sowie die Info zur Aussetzung des Vereinswechsel.