Aus gegebenen Anlass möchten wir wieder einmal auf die Regelung zur Absage von Pflichtspielen hinweisen. Aufgrund der Witterung kann es durchaus passieren das angesetzte Spiele nicht durchführbar sind. Aus diesem Grunde sei an dieser Stelle nochmals an die richtige Spielabsage erinnert. Unter Punkt 17 der Durchführungsbestimmungen des KFA Mittelthüringen steht zu diesem Thema:
Bei Gefährdung der Spieldurchführung wegen möglicher Unbespielbarkeit des Spielortes ist der für den Ort im Ansetzungsheft aufgeführte Platzbeauftragte (Punkt 35 TRL) zu verständigen (mind. 3 Stunden vor dem Spiel), welcher dann in Absprache mit dem Rechtsträger und dem Vorsitzenden des SpA / JA / dem Staffelleiter telefonisch über die weitere Vorgehensweise beraten. Eine Spielabsage nur durch den gastgebenden Verein ist NICHT ZULÄSSIG. Macht sich eine Anreise des Platzbeauftragten erforderlich, so sind diesem die Fahrkosten plus 6 € zu erstatten (vgl. TFV – Finanzordnung). Absagen des Platzbeauftragten sind bis höchstens 3 Stunden vor Spielbeginn möglich, danach entscheidet der angesetzte Schiedsrichter. Ist kein Platzbeauftragter erreichbar, so ist in jedem Fall mit dem Vorsitzenden des SpA bzw. dem Staffelleiter Kontakt aufzunehmen. Die betreffenden Telefonnummern sind im Ansetzungsheft zu finden.
Die GASTVEREINE sollten jedoch in der kritischen Jahreszeit auch selber vor der Abreise beim Platzverein die Bespielbarkeit des Platzes erfragen. Spielausfälle sind telefonisch vor der Spielabsage an den Staffelleiter und umgehend im DFB-Net zu melden.
Besonders auf die Regelungen der Spielordnung des TFV § 15 Ziffer 5 bis Ziffer 8 wird hingewiesen.
Die Daten der Platzbeauftragen sind zu finden im Amtlichen Info-Heft des KFA Mittelthüringen auf Seite 26 sowie unter Punkt 35. der Durchführungsbestimmungen des KFA Mittelthüringen.
Weiterhin ist es Aufgabe des gastgebenden Verein sofort den angesetzten Schiedsrichter sowie die Gastmannschaft über den Spielausfall zu informieren.
Für die Nutzung von Ausweichplätzen (auch Kunstrasen- und Hartplätze) wird festgelegt, dass diese abgenommenen Spielfelder genutzt werden können, jedoch sind besonders bei der Nutzung von Kunstrasenplätzen alle am Spiel Beteiligten (Gegner, Schiedsrichter) sowie der Staffelleiter (für die Einstellung ins DFB-Net) mind. 1 Tag vorher zu informieren Gastmannschaften sind verpflichtet sich auf die Möglichkeit der Austragung eines Spieles auf einem Ausweichplatz einzustellen. Sind Sondernutzungsregelungen für die Kunstrasenplätze (u.a. Schuhwerk) erlassen, so sind die am Spiel Beteiligten ebenso zu informieren. Gleichfalls ist bei der Nutzung der Ausweichplätze auf mögliche besondere Umstände der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu achten.
Lieber Fußballfreunde,
seit den 90er Jahren gibt es das Thüringer Feiertagsgesetz.
Dieses regelt auch die sogenannten „stillen“ Feiertage, an denen u.a. Sportveranstaltungen nicht genehmigt sind.
Dies betrifft im November zwei Sonntage, den Volkstrauertag (17.11.2024) und den Totensonntag (24.11.2024).
Daher sind an diesen beiden Wochenenden alle Spiele auf Samstag angesetzt.
Da einige Vereine Freundschaftsspiele für einen der Sonntage angesetzt haben, hier der Hinweise, dass diese Spiele nicht stattfinden können und daher „von Amswegen“ durch den KFA abgesetzt werden.
Heute haben wir die Gruppeneinteilung zu den Hallenkreismeisterschaften des KFA MTH veröffentlicht.
Dabei haben wir annähernd 100% der Wünsche der Vereine berücksichtigt.
Auf Grund der Hallenkapazitäten sind leider nicht immer kurze Anreisestrecken möglich, wir haben dies aber weitestgehend versucht, zu realisieren.
Die Gruppeneinteilungen sind auch hier zu finden.
Für die F-Junioren / Kinderfussball erfolgt eine separate Einladung durch den Bereich.
Startgebühren werden Anfang 2025 erhoben, bitte nicht vorab bezahlen.
Mit der NOFV-Verdienstnadel wurde unser KFA Vorsitzender Ralf Hanemann beim gestern in Erfurt stattgefundenen 10. Ordentlichen Verbanstag des TFV ausgezeichnet.
Der gesamte KFA gratuliert ebenfalls zu dieser hohen Ehrung und weiterhin alles Gute Ralf.
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
Der Kreisschiedsrichterausschuss lädt Euch hiermit herzlichst zur kommenden Hallenfussballsaionn zur Ausbildung bzw.
Regelauffrischung für die neue Saison ein.
Ohne diesen Lehrgang kann kein Einsatz beim Hallenfussball erfolgen.
Datum: Donnerstag, 14.11.2024
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: 99331 Geratal OT Geraberg, Geratalhalle
Anschrift: Ohrdrufer Straße 27 A
Wir bitten Euch, Eure Hallenschuhe einzupacken, sowie Schreibutensilien.
Der Kreisschiedsrichterausschuss freut sich auf Euer zahlreiches Erscheinen
Ebenfalls die Planung der Orte – bitte im DFB-Net abmelden, wenn nicht Verfügbar.
Hallenfussball spielen wir im TFV nach angepassten FIFA-Futsal-Regeln wie bereits 2023/2024.
Hier der Link zu den allgemeinen Futsal-Regeln des DFB:
https://www.dfb.de/mehr-fussball/fussball-regeln
Mit sportlichen Grüßen
Paul Hegenbarth
Im Rahmen des Sitzung des KFA Vorstandes wurden am Montag 21.10. die nächsten Pokalrunden ausgelost, die Termine sind hier zu finden für:
– Vereinsbrauereipokal der Männer Viertelfinale am 23.11.24
– Kreispokal der Frauen Halbfinale am 23.11.24
– Thüfleiwa-Pokal der A-Junioren Halbfinale am 31.10.24
– Thüfleiwa-Pokal der C-Junioren Viertelfinale am 31.10.24
– Thüfleiwa-Pokal der D-Junioren Viertelfinale am 16.11.24
– Thüfleiwa-Pokal der E-Junioren Viertelfinale am 16.11.24
Die Vereine wurden über das DFbnet-Postfach informiert, bei den Männern mussten einige Punktspiele dafür verlegt werden, dies ist im Rahmenspielplan entsprechend so vorgesehen.
Diese wurde im Rahmen des heutigen TFV-Spielausschuss-Sitzung ermittelt und sind hier zu finden.
Spieltermin ist das Wochenende 19./20.10.2024.
Es gelten die Durchführungsbestimmungen zum Kreispokal.
Das Viertelfinale ist dann im November, am Samstag 23.11.24 13:00 h geplant.
Heute wurde die Hallenplanung für die kommende Wintersaison veröffentlicht, auf unserer Hallenseite sind alle Infos zu finden
Damit wir die Gruppeneinteilung bis zum November vornehmen können, bitten wir darum, dass sich Mannschaften/Vereine mit einem Gruppenwunsch, bis zum 27.10.24 bei Sven Wenzel per Email aus dem DFBnet Postfach melden, ein Anspruch besteht daraus aber nicht.
Im November werden dann die Einteilungen erfolgen und entsprechend veröffentlicht.
Die Planung für die F-Junioren erfolgt separat, die Termine sind aber auch schon fixiert.
Ebenso würden wir uns über Unterstützung freuen bei den Turnierleitungen vor Ort sowie Bewirtung durch die i.d.R. Gastgeber.
Wir werden aber auch auf die jeweiligen Vereine des Vorjahres zugehen.
Wir freuen uns, dass 14 Mannschaften am Kreispokal der Alte Herren Ü35 in der laufenden Saison teilnehmen wollen.
Die Ansetzungen für das Achtelfinale sind hier zu finden.
Freilose haben erhalten:
TSV Zollhaus, SV Stahl Unterwellenborn, SG SV 70 Tonndorf und VfB Oberweimar
Die Spieltermine für die o.g. Spiele können im beiderseitigem Einvernehmen bis zum 23.11.2024 verlegt werden, ein Antrag dazu ist schriftlich bis zum 15.10.2024 einzureichen und von beiden Vereinen zu bestätigen.
Die weiteren Runden sind geplant für:
Viertelfinale Zeitraum 15.03. – 13.04.25
Halbfinale Zeitraum 25.04.- 04.05.25
Finale Freitag 23.05.25 18:00 h
Wir sind bemüht, rechtzeitig die Folgerunden auszulosen und anzusetzen.
Es gelten die Durchführungsbestimmungen im Kreispokal des KFA Mittelthüringen