Saison 25/26: Drei wesentliche Änderungen im Nachwuchsspielbetrieb
Im Zuge der Vorstandsitzung am 31.01.2025 verabschiedete der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes diverse Ordnungsänderungen in Jugendordnung, Spielordnung und Finanzordnung. Speziell für den Jugendspielbetrieb beziehungsweise die Vereine, die Teams im Jugendspielbetrieb haben, ergeben sich mit Blick auf die bevorstehende Saison 2025/2026 Änderungen, die es in der Planung zu beachten gilt. „Fußball ist nie fertig. Anpassungen sind im Sinne des Nachwuchsspielbetriebs notwendig“, sagt Christopher Graßmuck, der Vorsitzende des Jugendausschusses im TFV, der betont, dass die beschlossenen Anpassungen im Sinne der Nachwuchsförderung und des Nachwuchsspielbetriebs vorgenommen wurden.
Drei signifikante Änderungen gelten ab der kommenden Spielzeit:
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs erhalten keine Spielerlaubnis mehr für den Herrenspielbetrieb
Nach der Ordnungsänderung des §12 der Spielordnung (vorzeitiges Spielrecht von Juniorinnen und Junioren im Erwachsenenbereich) erhalten A-Junioren aus dem jüngeren Jahrgang keine Spielerlaubnis mehr für den Herrenspielbetrieb. Im Landesverbands-Vergleich wurden in Thüringen bis zuletzt überproportional viele Genehmigungen des vorzeitigen Spielrechts erteilt. Gemäß den allgemeinverbindlichen Vorgaben der DFB-Jugendordnung ist diese Anpassung erforderlich. „Der DFB hat uns mehrfach darauf hingewiesen dies zu ändern“, bestätigt Christopher Graßmuck. Überdies ist die Tendenz der gemeldeten A-Junioren-Mannschaften im TFV rückläufig, Ein Trend, dem mit dieser Ordnungsänderung entgegengewirkt werden soll, indem der altersgerechte Spielbetrieb betont wird. „Der Jugendausschuss ist für den Nachwuchsspielbetrieb da und muss reagieren, wenn es immer weniger A-Junioren werden“, so Graßmuck.
>>> Änderungen § 12 Spielordnung
Anrechenbarkeit Nachwuchssoll
Zur Förderung des A-Junioren-Spielbetriebs können Mannschaften dieser Altersklasse doppelt für das Nachwuchssoll angerechnet werden, wenn mindestens 70 Prozent der Spieler im Team der Altersklasse A-Junioren angehören und keine Spielgemeinschaft für diese Mannschaft gebildet wurde.
G-Junioren können nicht mehr für das Nachwuchssoll angerechnet werden. F-Junioren sind mit maximal einer Mannschaft anrechenbar. Vor dem Hintergrund der kleinen Spielformate (Kinderfußballfestivals), die im Sinne des Kinderfußballs als Pflichtspielbetrieb ausgetragen werden, sind die Mannschaftsgrößen entsprechend reduziert. „Zuletzt haben sich Vereine mit Herrenmannschaften im Landesspielbetrieb mit G-Junioren-Mannschaften zu drei bis vier Spielern ins Nachwuchssoll gerettet“, beschreibt Graßmuck. Mit der Änderung habe man zudem auf entsprechende Hinweise des Sportgerichts reagiert.
>>> Änderungen § 4 Jugendordnung
Keine Spielgemeinschaften mehr bei G- und F-Junioren möglich
Spielgemeinschaften in den Altersklassen G- und F-Junioren werden nicht mehr zugelassen. Auch diese Änderung wurde mit Blick auf die verkleinerten Spielformate im Kinderfußball vorgenommen.
Die beschlossenen Anpassungen treten mit dem 01.07.2025, also in Bezug auf die bevorstehende Saison, in Kraft. Ordnungsänderungen, die während der Vorstandsitzung am 31.01.2025 beschlossen wurden sind unter „amtliche Bekanntmachungen“ auf der TFV-Homepage hochgeladen. Alle aktuellen Ordnungen sind im Download-Bereich der Homepage hinterlegt.
Quelle: TFV-Webseite