Feiertagsgesetz: keine Fußballspiele an nächsten beiden Sonntagen möglich

Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass es entsprechend dem Thüringer Feiertagsgesetz nicht möglich ist, an den beiden kommenden Sonntagen (19.11. – Volkstrauertag und 26.11. – Totensonntag) Fußballspiele durchzuführen.
Beide Sonntage sind sogenannte stille Feiertage.
Daher sind alle Punkt- und Pokalspiele jeweils an den Samstagen angesetzt.
Freundschaftsspiele sind an den Sonntagen auch nicht möglich.

Sondergenehmigungen sind nur auf Antrag bei den staatlichen Stellen und Kirchenämter in Ausnahmefällen möglich.