Hinweis zur Erklärung von Aufstiegsverzicht und freiwilligem Abstieg
Wie in jedem Jahr auch hier wieder der Hinweis zu möglichen Erklärungen zu einem Aufstiegsverzicht oder einem freiwilligem Abstieg nach der laufenden Saison.
Ein Aufstiegsverzicht oder Antrag auf Eingliederung in tiefere Spielklassen von Männermannschaften zum Saisonende aus der aktuellen Liga sind entsprechend der Spielordnung des TFV (§14 Ziffer 2 bzw. § 19 Ziffer 5) bis zum 30.04.2025 verbindlich beim Vors. Spielausschuss schriftlich anzuzeigen.
Ein Aufstiegswille innerhalb des KFA bzw. zum TFV muss nicht angezeigt werden.