Meldung Aufstiegsverzicht bis 30.04.
Verzichten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht, so haben die betreffenden Vereine dem KFA (Spielausschuss) dies schriftlich bis zum 30.04. mitzuteilen.
Verzichten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht, so haben die betreffenden Vereine dem KFA (Spielausschuss) dies schriftlich bis zum 30.04. mitzuteilen.