Fortsetzung des Nachwuchsspielbetriebs ab März

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes hat in seiner Sitzung am 28.01.2022 die
Fortsetzung des Nachwuchsspielbetriebes ab dem 01.03.2022 beschlossen. Die
Jugendausschüsse der neun KFA begrüßen diese Entscheidung und sehen dies für unsere
Kinder und Jugendlichen als ein wichtiges Zeichen an.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Spielbetrieb von den F- bis zu den A-Junioren am
Wochenende vom 05. & 06.03.2022 wieder aufgenommen wird. Bindend für alle am
Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften sind die geltenden behördlichen Vorgaben. Die
gültigen Regelungen für den Sportbetrieb in Thüringen sind zudem auf der Homepage des
Landessportbundes Thüringen zu finden

Der Spielbetrieb in allen Altersklassen wird mit dem Ligaspieltag fortgesetzt an dem die Saison
im November 2021 unterbrochen wurde. Mannschaften mit Nachholspielen, dies betrifft fast
alle Mannschaften im KFA-Gebiet, haben die Möglichkeit Nachholspiele vor dem offizielen
Wiedereinstieg in den Spielbetrieb zu bestreiten. Beide Mannschaften müssen mit der
Durchführung einverstanden sein. Bei einer Einigung sind der Staffelleiter und der Vorsitzende
des Jugendausschusses zwingend zu informieren.
Der Rahmenspielplan für alle Altersklassen wird dementsprechend angepasst. Ziel ist, dass in
allen Altersklassen mindestens 50 % der Spiele erreicht werden. Damit besteht die Möglichkeit
die Saison zu werten . Aktuell ist in allen Altersklassen ein reguläres Saisonende möglich. Der
neu gestaltete Rahmenspielplan für alle Altersklassen wird zeitnah vom KFA Vorstand
beschlossen und entsprechend kommuniziert. Dies gilt ebenso für die weitere Durchführung
des Thüfleiwa Junioren – Pokals. Die Neuansetzungen werden bis zum 20.02.2022
veröffentlicht.

Vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird es eine Online – Konferenz mit allen Vereinen
im KFA Mittelthüringen geben. In dieser Runde werden weitere Details erläutert und es sollen
die Fragen der Vereine entsprechend beantwortet werden. Der Termin wird allen Verein
zeitnah mitgeteilt.
Wir möchten auf diesem Weg auch noch einmal darauf hinweisen, dass Freundschaftsspiele
gemäß § 26 SpO entsprechend über das DFBnet anzumelden sind.
Sollte es Eurerseits Fragen geben, so stehen euch die Staffelleiter und auch ich
selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Dieses Schreiben ist den Vereinen im Nachwuchsbereich auch per DFBnet-Postfach zugegangen.

Thomas Schmidt
Vorsitzender Jugendausschuss