Hinweise zu 3G-Regelung im Kreis SLF/RU
Liebe Sportfreunde,
aktuell hat das LRA Saalfeld/Rudolstadt bzw. die entsprechenden Ämter der Städte Rudolstadt und Saalfeld auf die geltenden Regelungen zur Eindämmerung der Corona-Infektion seitens des ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ab September 2021 aufmerksam und die Einstufung des Landkreises SLF-RU in die Warnstufe 2 aufmerksam gemacht.
Dies bedeutet es für alle gastgebenden Vereine innerhalb des politischen Kreises SLF-RU (im Sinne der Regelung der Ausrichter der Veranstaltungen) zusätzliche Massnahmen aufzustellen bzw. auch Kontrollaufgaben zu übernehmen. Dies gilt dann auch für die Gastvereine der jeweiligen Spiele.
Im gültigen Fall der Warnstufe 2 ist die Einhaltung der 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet) zu überprüfen, nur nach 3G eingeordnete Personen dürfen an den Spielen an diesen Spielorten teilnehmen. Ebenso sind Listen über die Teilnehmer zu führen.
(Dies betrifft nach unserer Lesart alle Aktiven, also beide Mannschaften inkl. Betreuerstab sowie das Schiedsrichterteam)
Zuschauer, welche nicht die Kabinen betreten, werden nicht in die Maßnahme einbezogen, wenn die notwendigen Abstände und Masken eingehalten werden.
Eine 3G-Regelung ist nicht in den Ordnungen des TFV bzw. auch nicht anderer Landesverbände des DFB vorgesehen, insofern kann dies nicht vorgeschrieben werden.
Ohne vorliegenden Nachweis ist eine Teilnahme am Spiel nicht möglich, notfalls muss ein Spiel ausfallen.
Da wir alle gemeinsam an dem Ziel arbeiten, die laufende Saison endlich wieder in eine Wertung zu bekommen, appellieren wir an die Eigenverantwortung der Vereine, möglichst auf die Einhaltung von 3G hinzuwirken.
Wir hoffen, dass diese Regelung möglichst nur temporär für den Bereich SLF/RU gelten muss und natürlich hoffen wir alle gemeinsam, dass wir unter den geltenden Vorgaben eine Vielzahl von Spielen von F-Junioren bis Frauen und Männern absichern können.
Nur in gemeinsamer Verantwortung können wir das zusammen leisten, dafür vielen Dank.
Der KFA Mittelthüringen