Fazit zu einer weiteren Beratung mit den Ligavertretern
Zu einer weiteren Videokonferenz trafen sich am Montagabend der Spielausschuss des KFA Mittelthüringen gemeinsam mit den gewählten Ligavertretern der Kreisoberliga. Ziel der erneuten Beratung war es, den Kontakt zu den Vereinen zu halten und diese aktiv in die Überlegungen bezüglich einer Saisonfortführung mit einzubeziehen.
Einigkeit unter allen Beteiligten bestand darin, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs, unabhängig von den Entscheidungen der Politik, im Januar ausgeschlossen ist. Auch eine Wiederaufnahme im Februar scheint unter den aktuellen Gegebenheiten äußerst unwahrscheinlich. Aufgrund dessen konzentrierten sich die Diskussionen auf mögliche Fortführungsvarianten ab März bzw. ab April 2021. Oberstes Ziel bleibt es, dass die Hinrunde abgeschlossen und daran anschließend eine Wertung der Saison ermöglicht wird. Dies kann, je nach zeitlichen Möglichkeiten, in Form der Quotientenregelung erfolgen, aber auch Play-Off-Varianten sind in der Saisonfortführung denkbar.
In den Kreisligen, den 1. und 2. Kreisklassen sieht es auf Grund der kleineren Staffeln etwas besser aus und eine Fortsetzung und normale Beendigung der Ligen ist hier noch nicht komplett gefährdet.
Bevor es aber zu einer Wiederaufnahme des Spielbetriebes kommt, auch hier herrschte Einigkeit zwischen Spielausschuss und den Vereinsvertretern, wird den Vereinen eine Vorlaufzeit von vier Wochen eingeräumt. Die bis vor kurzem anberaumten zwei Wochen Vorbereitungszeit sind aufgrund der langen Pause nicht zu halten und den Vereinen, auch aus trainingsmethodischer Sicht, nicht zuzumuten.
Für den Spielausschuss des KFA heißt es nun die Entscheidungen der Politik im Januar abzuwarten. Auf dessen Basis werden Terminketten für weitere Videokonferenzen erstellt. Diese sollen dann im Januar oder Februar nicht nur den Männerbereich betreffen, sondern sich auch verstärkt mit dem Nachwuchsspielbetrieb beschäftigen.
Die geplante Online-Befragung der Vereine wird vorerst verschoben, da aktuell keine echten Punkte vorliegen, zu denen ein Meinungsbild direkt zur Entscheidungshilfe beitragen würde.