Training für Kinder und Jugendliche ab heute wieder möglich

Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, https://bildung.thueringen.de/ministerium, ist eine neue Sonderverordnung veröffentlicht worden, die den Sport betrifft.

Danach ist ab dem 8. November wieder der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre möglich.

Das sind die wichtigsten Inhalte

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Zweite Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet.

Thüringen setzt mit dieser Mantel-Verordnung zum einen die vom Gesundheitsausschuss des Landtags vorgeschlagenen Änderungen zur Thüringer Sonder-Verordnung um, zum anderen werden die bundeseinheitlichen neuen Quarantäneregeln in die Thüringer Landesverordnung überführt. Die Anpassungen treten am Sonntag, den 8. November 2020, in Kraft.

Gesundheitsministerin Heike Werner: „Wir haben von Anfang an gesagt: Wenn sich der Landtag mehrheitlich für Änderungen an der Sonder-Verordnung ausspricht, werden wir dies berücksichtigen. Der Austausch im Parlament war an dieser Stelle wichtig und richtig. Die Ergänzung einer Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen mit Blick auf kinderreiche Familien halte ich für sehr sinnvoll, um Benachteiligungen zu vermeiden. Ich freue mich, dass wir dies so schnell umsetzen können.“

Sportminister Helmut Holter: „Wir greifen die Forderungen des Landtags auf, den organisierten Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche dort, wo es vertretbar ist, zu ermöglichen. Sport hat in der Pandemie eine besonders wichtige Funktion, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Entscheidend ist aber, dass Hygieneregeln eingehalten werden und Kontakte trotzdem so weit wie möglich reduziert bleiben. Bei der 4. Fußball-Liga der Männer harmonisieren wir die Regelungen gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, damit keine Benachteiligung innerhalb der länderübergreifenden Liga besteht.“

Anpassungen in der Sonder-Verordnung im Überblick:

Der Trainingsbetrieb im organisierten Sportbetrieb … für Kinder wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.

Dabei sind örtliche/regionale Regelungen und Vorgaben, speziell zum Hygeniekonzept einzuhalten.

Quelle TFV