JETZT FÖRDERMITTEL FÜR DEN VEREIN BEANTRAGEN

Euer Fußballverein braucht eine neue Flutlichtanlage, Belüftungstechnik oder mehr Fahrradstellplätze?
Dann könnten die Fördergelder für Klimaschutzprojekte des Bundesumweltministeriums (BMU) für Euch interessant sein!
Seit dem 1. Juli bis zum 30. September 2019 können Vereine wieder Mittel beantragen.
Mit der Novellie­rung der Richtlinie zum 1. Januar 2019 hat das BMU die Förderung des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stark ausgebaut.


(Bildquelle: dfb.de / © imago/Claus Bergmann)

Neben bewährten Maßnahmen umfasst die Richtlinie viele neue Fördermöglichkei­ten.
Für Fußballvereine sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Sportstätten interessant sind unter anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig Zuschüsse auch dann gewährt werden, wenn die Fördergegenstände nicht Eigentum der Antragstellenden sind.
Diese müssen dann nach­weisen, dass sie während der Zweckbindungsfrist die ausschließliche Verfügungsgewalt haben.
Die Verpächter oder Vermieter müssen mit der Maßnahme einverstanden sein.
Der DFB ist für die Beantragung der Mittel nicht zuständig.
Rückfragen können gestellt werden an das Service- und Kompetenz­zentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU (Telefon: +49 30 39001-170 / skkk@klimaschutz.de)

Quelle: dfb.de