Informationen des Schiedsrichterausschuss zur Vorbereitung auf die neuen Saison
Der Kreisschiedsrichterausschuss hat seinen Qualifikationstest zu Beginn der neuen Saison (Lauf- und Regeltest) durchgeführt.
Dieser Qualifikationstest ist nach Satzungsänderung zum 01.07.2018 eine Voraussetzung für die Anerkennung auf das Schiedsrichtersoll.
An diesem Test haben nicht alle Schiedsrichter teilgenommen bzw. nur ein Teil absolviert (Lauf-oder Regeltest).
Am 02.08.2019 haben die Sportfreunde die Möglichkeit den Lauf-und Regeltest nachzuholen die ihn noch nicht absolviert haben.
Datum: Freitag, den 02.08.2019
Uhrzeit: ab 17:30 Uhr
Ort: 07422 Bad Blankenburg ( Laufbahn Sportschule – Laufsachen und Schreibutensilien)
Anschrift: Landessportschule Bad Blankenburg, Wirbacher Straße 10
Nach Absolvierung des Lauf- und Regeltestes wird dieser als 1. Lehrveranstaltung anerkannt.
Um auf die veränderten beruflichen und privaten Lebensumstände Rücksicht zu nehmen, wurde auf Vorlage des Verbandsschiedsrichterausschusses, sowie der Kreisschiedsricherausschüsse im Thüringer Fußballverband eine weitere Änderung der Satzung beschlossen.
Nachdem der 1. Lehrabend bereits nach dem Absolvierten Lauf- und Regeltest angerechnet wird, benötigt der Schiedsrichter noch 3 weitere anrechenbare Lehrabende.
Weiterhin möchte ich Euch im Namen des Kreisschiedsrichterausschusses Mittelthüringen zum ersten Lehrabend in der Saison 2019/2020 recht herzlich einladen.
Datum: Freitag, den 02.08.2019
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: 07422 Bad Blankenburg ( Laufbahn Sportschule – Laufsachen und Schreibutensilien)
Anschrift: Landessportschule Bad Blankenburg, Wirbacher Straße 10
An dieser Stelle möchte ich auch die Vereinsschiedsrichter recht herzlich einladen, da das Thema Regeländerungen eine einnehmende Rolle spielen wird.
Der Kreisschiedsrichterausschuss freut sich auf Euer zahlreiches Erscheinen.
An dieser Stelle noch ein Hinweis:
Anrechenbare Schiedsrichter gemäߧ 6 (1) SRO sind:
Schiedsrichter, die mindestens 15 zugeteilte Spiele leiten und an mindestens 4 Pflichtlehrabenden teilnehmen. Die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang ist dabei eingeschlossen und Grundvoraussetzung für eine Anerkennung im laufenden Spieljahr.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Hegenbarth